| Fünfter Medienstaatsvertrag

Heike Raab: Wir stärken die Zusammenarbeit in Europa und die Medienvielfalt in der Region

„Mit der Unterzeichnung des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages vollziehen die Länder die europäischen Regelungen des so genannten Digital Services Acts der Europäischen Union nach. Nun hoffen wir, dass auch der Bund das Gesetzgebungsverfahren zum Digitale-Dienste-Gesetz bald abschließen wird. Gemeinsam bilden die beiden Gesetzeswerke den Rechtsrahmen für des Digital Services Acts.
Staatssekretärin Heike Raab vor Europa- und Landesflaggen

Ziel ist: Ein sichereres und verantwortungsvolleres Online-Umfeld zu schaffen. Dies schaffen wir beispielsweise für das Tätigwerden der Aufsichtsbehörden, einschließlich der Landesmedienanstalten“, so die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, Medienstaatssekretärin Heike Raab.

Weiter erklärte Staatssekretärin Raab: „Mit diesem Änderungsstaatsvertrag sichern wir Länder zudem Vielfalt und stärken die Regionalität der Rundfunkangebote, etwa durch Veränderung der Regelung zu den Regionalfenstern der Fernsehprogramme.“

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vom 27. Februar bis zum 7. März 2024 den Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge unterzeichnet. Nach Zustimmung der 16 Landesparlamente soll der Staatsvertrag am 1. Oktober 2024 in Kraft treten.

Teilen

Zurück