| Entschließung

Einführung einer Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme im Transplantationsgesetz

Der Bundesrat hat die Bundesregierung, angesichts der niedrigen und rückläufigen Organspendezahlen aufgefordert, einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, der vorsieht, dass die Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme in das Transplantationsgesetz (TPG) aufgenommen wird.

Viele Patientinnen und Patienten müssen sterben, obwohl sie auf der Warteliste stehen. Die durchschnittliche Wartezeit für eine Spenderniere liegt bei acht bis neun Jahren und die Lage verschlechtert sich weiter, da die Organspendezahlen rückläufig sind. Bei einer Widerspruchslösung ist jede Person Organspenderin bzw. Organspender, es sei denn, diese oder – nach ihrem Tod – Ersatzpersonen widersprechen der Organentnahme. Laut Umfragen ist der größte Teil der Bevölkerung grundsätzlich bereit zur Spende. Allerdings erklären sich die Wenigsten zu Lebzeiten dazu bereit. Informationskampagnen haben leider nicht zum Erfolg geführt. Mit der Einführung einer Widerspruchslösung könnte sehr viel mehr Menschen geholfen werden. Organspende wäre dann der grundsätzliche Normalfall. Gleichzeitig kann sich jeder oder jede auch weiterhin dagegen entscheiden, indem Widerspruch erklärt wird. Normalfall und Sonderfall würden umgekehrt und die Organspenden steigen. Da sich in Umfragen stabil mehr als 80 Prozent der Bevölkerung positiv zur Organspende äußern, entspricht diese Lösung auch der Lebenswirklichkeit.

Praktisch alle Länder in Europa mit hohem Organspendenaufkommen haben die Widerspruchslösung als Grundlage eingeführt. Die Bundesrepublik Deutschland würde mit der Einführung der Widerspruchslösung eine wesentliche Grundlage dafür legen, zu den in der Organspende erfolgreichen Ländern in Europa aufzuschließen und die Versorgung der Bevölkerung entscheidend zu verbessern.

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